Erhöhtesbeförderungsentgeld - EBE

Was ist ein Erhöhtes Beförderungsentgelt?

  • Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss bei Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein und diesen bei einer Kontrolle vorzeigen können.
  • Kann bei einer Fahrausweiskontrolle kein gültiger Fahrausweis vorgelegt werden, wird grundsätzlich ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 Euro erhoben.

Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt kann beispielsweise erhoben werden, wenn:

  • kein gültiger Fahrausweis vorhanden ist
  • der Fahrausweis nicht für die genutzte Strecke oder den entsprechenden Zeitraum gültig ist
  • ein persönlicher Fahrausweis nicht vorgezeigt werden kann
  • ein erforderlicher Berechtigungsnachweis fehlt
  • ein Fahrausweis nicht ordnungsgemäß zur Prüfung vorgezeigt wird.

Sie waren zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweises, konnten diesen jedoch nicht vorzeigen?

  • In diesem Fall wird das Erhöhte Beförderungsentgelt bei entsprechendem Nachweis von 60,00 Euro auf 7,00 Euro reduziert.
  • Wichtig: Sie haben hierfür 14 Tage ab dem Tag der Kontrolle Zeit.
  • Innerhalb dieser Frist müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweises waren.

Wie kann man einen Nachweis erbringen?

  • Dazu ist eine persönliche Vorsprache in unserem Servicecenter erforderlich.
  • Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.Ihren
  • gültigen persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweis im Original
  • einen amtlichen Lichtbildausweisden
  • bei der Kontrolle ausgestellten EBE-Beleg
  • Bei digitalen Fahrausweisen muss das Originalticket in der entsprechenden Ticket-App vorgezeigt werden können.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird die Reduzierung vorgenommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtige Hinweise zur Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgelts

  • Eine nachträgliche Beschaffung oder der Kauf eines Fahrausweises nach der Kontrolle berechtigt nicht zu einer Reduzierung.
  • Screenshots, Fotos und Kopien werden nicht akzeptiert oder als Nachweis nicht anerkannt.
  • Dies gilt auch für Screenshots von Deutschlandtickets und anderen digitalen Fahrausweisen.
  • Ein digitales Ticket muss in der vorgesehenen Anwendung im Original abrufbar und überprüfbar sein.
  • Keine Bearbeitung per E-Mail
  • Die Vorlage und Prüfung der Fahrausweise erfolgt bei der MKB ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Servicecenter.
  • Eine Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgelts durch das Übersenden von Tickets, Screenshots, Fotos oder anderen Nachweisen per E-Mail ist nicht möglich.
  • Bitte sehen Sie daher von der Übersendung entsprechender Unterlagen per E-Mail ab.

Unser Servicecenter in Minden

MKB-MühlenkreisBus GmbH

Karlstraße 48
32423 Minden

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:30 Uhr

So vermeiden Sie ein Erhöhtes Beförderungsentgelt

  • Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrausweis gültig ist und Sie diesen bei einer Kontrolle vorzeigen können.
  • Bei digitalen Tickets achten Sie bitte darauf, dass diese in der vorgesehenen Ticket-App abrufbar sind und eine ordnungsgemäße Kontrolle möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre MKB-MühlenkreisBus GmbH