Erhöhtesbeförderungsentgeld - EBE
Was ist ein Erhöhtes Beförderungsentgelt?
- Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss bei Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein und diesen bei einer Kontrolle vorzeigen können.
- Kann bei einer Fahrausweiskontrolle kein gültiger Fahrausweis vorgelegt werden, wird grundsätzlich ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 Euro erhoben.
Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt kann beispielsweise erhoben werden, wenn:
- kein gültiger Fahrausweis vorhanden ist
- der Fahrausweis nicht für die genutzte Strecke oder den entsprechenden Zeitraum gültig ist
- ein persönlicher Fahrausweis nicht vorgezeigt werden kann
- ein erforderlicher Berechtigungsnachweis fehlt
- ein Fahrausweis nicht ordnungsgemäß zur Prüfung vorgezeigt wird.
Sie waren zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweises, konnten diesen jedoch nicht vorzeigen?
- In diesem Fall wird das Erhöhte Beförderungsentgelt bei entsprechendem Nachweis von 60,00 Euro auf 7,00 Euro reduziert.
- Wichtig: Sie haben hierfür 14 Tage ab dem Tag der Kontrolle Zeit.
- Innerhalb dieser Frist müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweises waren.
Wie kann man einen Nachweis erbringen?
- Dazu ist eine persönliche Vorsprache in unserem Servicecenter erforderlich.
- Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.Ihren
- gültigen persönlichen und nicht übertragbaren Fahrausweis im Original
- einen amtlichen Lichtbildausweisden
- bei der Kontrolle ausgestellten EBE-Beleg
- Bei digitalen Fahrausweisen muss das Originalticket in der entsprechenden Ticket-App vorgezeigt werden können.
- Nach Prüfung der Unterlagen wird die Reduzierung vorgenommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Hinweise zur Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgelts
- Eine nachträgliche Beschaffung oder der Kauf eines Fahrausweises nach der Kontrolle berechtigt nicht zu einer Reduzierung.
- Screenshots, Fotos und Kopien werden nicht akzeptiert oder als Nachweis nicht anerkannt.
- Dies gilt auch für Screenshots von Deutschlandtickets und anderen digitalen Fahrausweisen.
- Ein digitales Ticket muss in der vorgesehenen Anwendung im Original abrufbar und überprüfbar sein.
- Keine Bearbeitung per E-Mail
- Die Vorlage und Prüfung der Fahrausweise erfolgt bei der MKB ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Servicecenter.
- Eine Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgelts durch das Übersenden von Tickets, Screenshots, Fotos oder anderen Nachweisen per E-Mail ist nicht möglich.
- Bitte sehen Sie daher von der Übersendung entsprechender Unterlagen per E-Mail ab.
Unser Servicecenter in Minden
MKB-MühlenkreisBus GmbH
Karlstraße 48
32423 Minden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:30 Uhr
So vermeiden Sie ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
- Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrausweis gültig ist und Sie diesen bei einer Kontrolle vorzeigen können.
- Bei digitalen Tickets achten Sie bitte darauf, dass diese in der vorgesehenen Ticket-App abrufbar sind und eine ordnungsgemäße Kontrolle möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre MKB-MühlenkreisBus GmbH